- Home
- Service
Fragen & Antworten
Ja das ist möglich, generell kann in fast allen Gruppen das Angebot zwei- bis dreimal getestet werden. Im Anschluss muss eine Anmeldung im Verein erfolgen.
Im Gesundheitsstudio ist ein Probetraining nach vorheriger Terminabsprache möglich (0511/ 70 03 50 53).
Bei einigen Sportarten (LA, Schwimmen, Baskettball,…) muss ein Probetraining vorher mit der Sparte abgesprochen sein.
Melde dich einfach kurz bei uns in der Geschäftsstelle (0511/ 70 03 50 50), wir helfen gerne weiter und tragen dich für ein Probetraining ein. Alle Informationen zum Probetraining sind hier zu finden.
Ja, das ist möglich. Als Nichtmitglied ist es einerseits möglich an Probetrainings teilzunehmen, um unser Angebot kennenzulernen. Andererseits kann an unserem Kursprogramm teilgenommen werden. Dieses steht auch für Nichtmitglieder offen.
Weitere Informationen zu unseren Kursen gibt es hier, oder in unserer Geschäftsstelle 0511/ 70 03 50 50 / info@turn-klubb.de.
Das Kursprogramm kann von Mitgliedern und Nichtmitgliedern gebucht werden und besteht aus abgeschlossenen Kursen mit 6 bis 10 Terminen. Das laufende Sportangebot hingegen findet wöchentlich statt und steht allen Mitgliedern zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen, steht unsere Geschäftsstelle zur Verfügung: 0511/ 70 03 50 50 / info@turn-klubb.de.
Bitte achte darauf, dass du beim Training sportliche Kleidung dabei hast. Das Betreten der Hallen ist ausschließlich mit sauberen Hallenturnschuhen gestattet.
Wir sind von den Krankenkassen als Träger anerkannt. Voraussetzung ist der ausgefüllte „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining“, den du von behandelnden Ärzt*innen erhältst.
Solltest du diese Verordnung nicht besitzen, kannst du diese mit folgenden Schritten erhalten:
- Erfolgt bei der ärztlichen Untersuchung der Rat zum Reha-/ Funktionstraining wird eine Verordnung ausgestellt.
- Mit der Verordnung kommst du zu uns in die Rehasportberatung (Mo. 17:00-19:00 Uhr und Do. 14:00-15:00 Uhr).
- Anhand der Verordnung suchen wir gemeinsam eine Trainingsgruppe heraus.
- Im Anschluss muss die Krankenkasse den von uns ausgefüllten Antrag genehmigen.
Möchtest du am ärztlich verordneten Rehasport/ Funktionstraining teilnehmen, bestehen zwei Möglichkeiten:
- An den beitragsfreien Gruppen können alle mit gültiger Verordnung teilnehmen, unabhängig von Vereinsmitgliedschaft.
Als Mitglied kannst du zum einen aus einer größeren Anzahl an Trainingszeiten auswählen und zum anderen noch viele weitere Vereinssportangebote nutzen. In unserer Reha-Sportberatung informieren wir dich u.a. über die entsprechenden Abrechnungs- und Verrechnungsmodalitäten.
Wir empfehlen allen Mitgliedern, auf die Mitnahme wichtiger Wertsachen während des Sports zu verzichten. Der Verein übernimmt bei Verlust keinerlei Haftung.
Sollten sich deine Kontaktdaten oder Bankverbindung ändern, teile uns das bitte per Mail an info@turn-klubb.de oder per Post mit. Solltest du unsere App nutzen, kannst du eine Vielzahl von Daten in deinem Profil selbstständig anpassen.
Du erhältst einen ermäßigten Beitrag unter folgenden Voraussetzung:
- Schüler*in
- Student*in
- Azubi unter 30 Jahren
- Geringverdiener*in/ Erwerbsloser*in (Einkommen unter 1.000 € pro Monat).
Um einen ermäßigten Beitrag zu gewähren muss uns ein aktueller Nachweis vorliegen.
Nach Ablauf des Nachweises muss dementsprechend ein neuer Nachweis eingereicht werden, wenn dies nicht geschieht wird der Beitrag automatisch auf den vollen Beitrag umgestellt.
Der Austritt aus dem Turn-Klubb zu Hannover kann nur mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.03., 30.09. oder 31.12. eines Jahres erfolgen. Die Austrittserklärung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.
Quelle Wikipedia:
“Eine rechtliche Besonderheit gilt für alle Vereine, die zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 bereits bestanden. Für diese gilt nach Art. 163 BGB-Einführungsgesetz (EGBGB) der § 21 BGB nicht. Das bedeutet, dass solche Vereine ihre Rechtsfähigkeit nicht durch Eintragung in das Vereinsregister erhalten und in der Regel auch nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Die Rechtsfähigkeit wurde vielmehr zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Landesrecht bestimmt. Alle weiteren BGB-Vorschriften zum Vereinsrecht gelten für solche Vereine gleichermaßen.” (22.09.2016)
Der TKH wurde bereits 1858 gegründet und gehört zu den ältestesten Sportvereinen in Norddeutschland. Da die Eintragung ins Vereinsregister erst später eingeführt wurde, behält der Turn-Klubb zu Hannover seinen Zusatz: rechtsfähig kraft staatlicher Verleihung.
Vor dem Gesetzgeber sind eingetragene Vereine (e.V.) und Vereine mit staatlicher Verleihung gleichberechtigt.
Grundsätzlich empfehlen wir die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß.
Zur Parksituation in der Maschstr.: Die Parkplätze der Region Hannover dürfen wir leider nicht mehr nutzen. Ab 17:00 Uhr kann kostenfrei in der Langensalzstr. und ab 20:00 Uhr in der Maschstr. geparkt werden (siehe ausgeschilderte Parkplätze).
In der Tiergartenstr. 23 in Kirchrode haben wir zahlreiche kostenlose Parkplätze direkt am Sportgelände.